Wann zahlt die Pflegekasse Ihren Badumbau?
✓Umbau zur bodengleichen Dusche
✓Anpassung von WC und Haltegriffen
✓Kompletter Badumbau bei eingeschränkter Mobilität
✓Bei jedem Pflegegrad (1–5) in gleicher Höhe
Hinweis: Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die zuständige Pflegekasse im Einzelfall. Wir übernehmen die Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
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Bis zu 4.180 € ZuschussWir prüfen Ihren Anspruch und unterstützen Sie beim Zuschuss-Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
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Antrag übernehmen wirWir kennen die Formulare und Anforderungen der Pflegekassen und bereiten den Antrag für Sie vor.
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Planung & UmsetzungVon der bodengleichen Dusche bis zum kompletten Badumbau — wir koordinieren den Ablauf.
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Ein fester AnsprechpartnerDer Inhaber begleitet Sie persönlich — vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung.
Google-Bewertung
Bewertung für Stark Transporte & Umzüge insgesamt.
Häufige Fragen zu Badumbau & Pflegekasse
Zahlt die Pflegekasse einen barrierefreien Badumbau?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Gilt das bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Ja, der Zuschuss gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 in gleicher Höhe.
Können mehrere Maßnahmen im selben Haushalt beantragt werden?
Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt, nicht pauschal. Ob in Ihrer Situation mehrere Maßnahmen in Frage kommen, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung.
Wer stellt den Antrag bei der Pflegekasse?
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und koordinieren Planung und Umsetzung des Umbaus. Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Ablauf.
Was übernimmt Stark Transporte & Umzüge beim Badumbau?
Wir beraten Sie zur baulichen Umsetzung, unterstützen bei der Antragstellung und koordinieren die Ausführung — von der bodengleichen Dusche bis zum kompletten Badumbau.