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Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe

Umzug mit Pflegegrad: bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich.

Bei Pflegegrad 1 bis 5 · zum Festpreis
Abrechnung mit Ihrer Kasse möglich

— oder Rückruf —

Wir rufen Sie zurück

Für Sie selbst oder für Ihre Eltern – kostenlos und unverbindlich.

Am Telefon besprechen wir Ihren Umzug. Danach bekommen Sie Ihr Festpreisangebot schriftlich – so wissen Sie vorher, was der Umzug kostet.

Ihre Angaben verwenden wir für den Rückruf und Ihr Angebot. Mehr dazu: Datenschutzerklärung

4,7 von 5 · 77 Google-Bewertungen

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Hinweis zu den Bewertungen

Die Bewertungen veröffentlicht Google. Wir prüfen nicht, ob die Bewertenden unsere Leistung tatsächlich genutzt haben.

So läuft Ihr Umzug mit uns ab

  1. Anrufen oder Rückruf anfordern. Wir besprechen Ihren Umzug – mit Ihnen oder mit Ihren Angehörigen.
  2. Festpreisangebot bekommen. Schriftlich, kostenlos und unverbindlich – Sie wissen vorher, was der Umzug kostet.
  3. Sie wenden sich an Ihre Pflegekasse. Möchten Sie einen Zuschuss, legen Sie dort unser Angebot als Kostenvoranschlag vor. Ob und wie viel sie zahlt, entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Den Umzugstermin stimmen wir mit Ihnen ab.
  4. Wir ziehen Sie um – zum Festpreis. Auf Wunsch rechnen wir den bewilligten Zuschuss direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn sie das zulässt. Sie zahlen dann nur, was darüber liegt.

Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Die Pflegekasse kann einen Umzug bezuschussen, wenn die neue Wohnung die Pflege zu Hause erst möglich macht oder deutlich erleichtert — zum Beispiel ebenerdig statt vieler Treppen, barrierefrei oder wenn Sie zu Angehörigen ziehen, die Sie pflegen.

Dann kann der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten: bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei jedem Pflegegrad gleich. Wichtig: Beantragen Sie den Zuschuss möglichst vor dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

§ 40 Abs. 4 SGB XI

Stark Transporte und Umzüge ist ein privates Umzugsunternehmen — keine Pflegekasse und nicht in deren Auftrag tätig. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss bekommen, entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Neutrale Beratung dazu bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

Fragen zu Umzugskosten & Pflegekasse

Zahlt die Pflegekasse den Umzug?
Möglich — als Zuschuss bis 4.180 €, wenn der Umzug die Pflege zu Hause ermöglicht oder deutlich erleichtert. Ob und wie viel, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall – am besten klären Sie das vor dem Umzug.
Übernimmt die Pflegekasse die Umzugskosten komplett?
Nicht unbedingt. Der Zuschuss beträgt höchstens 4.180 € und nie mehr, als der Umzug tatsächlich kostet. Braucht die neue Wohnung zusätzlich Umbauten, etwa eine bodengleiche Dusche, zählen Umzug und Umbau in der Regel als eine Maßnahme – zusammen bis 4.180 €. Haben Sie für Ihre jetzige Pflegesituation schon einen solchen Zuschuss bekommen, ist ein weiterer meist nur möglich, wenn sich die Pflegesituation geändert hat. Was über dem Zuschuss liegt, zahlen Sie selbst. Was der Umzug insgesamt kostet, sehen Sie vorher in unserem schriftlichen Festpreisangebot. Auf Wunsch rechnen wir den bewilligten Zuschuss direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, wenn sie das zulässt.
Und wenn die Pflegekasse Nein sagt?
Unser Festpreisangebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sagt die Pflegekasse Nein, entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie trotzdem mit uns umziehen möchten – dann ohne Zuschuss.
Bei jedem Pflegegrad?
Möglich ist der Zuschuss bei Pflegegrad 1 bis 5 — der Höchstbetrag ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 4 oder 5. Wer früher eine Pflegestufe hatte, wurde 2017 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet; das zählt genauso.
Wir ziehen zu zweit um und haben beide einen Pflegegrad?
Wenn Sie danach gemeinsam in der neuen Wohnung leben, ist der Zuschuss für jede Person möglich: bis zu 4.180 € je Person, zusammen also bis zu 8.360 € – aber nie mehr, als der Umzug kostet. Jede Pflegekasse entscheidet für die Person, die bei ihr versichert ist.
Gilt das auch für den Umzug ins Pflegeheim?
In der Regel nicht. Bezuschusst wird der Umzug in eine Wohnung, in der Sie weiter zu Hause gepflegt werden – zum Beispiel auch zu Angehörigen, die Sie pflegen.
Wie viel Vorlauf sollte ich einplanen?
Ihre Pflegekasse muss über einen Antrag zügig entscheiden: spätestens drei Wochen nach Eingang – wird der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson beteiligt, spätestens nach fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Planen Sie deshalb einige Wochen Vorlauf ein und melden Sie sich früh bei uns – den Umzugstermin stimmen wir mit Ihnen ab.
Kann ich für meine Mutter oder meinen Vater anfragen?
Ja, gern. Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an – wir besprechen den Umzug mit Ihnen und schicken Ihnen das Festpreisangebot schriftlich.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Eine Maßnahme, die die Pflege zu Hause ermöglicht, deutlich erleichtert oder Ihnen mehr Selbstständigkeit zurückgibt (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — zum Beispiel ein Umbau oder ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung. Reine Modernisierungen zählen nicht.
Was muss ich tun?
Rufen Sie uns an – 0176 61690330 – oder fordern Sie einen Rückruf an, am besten bevor Sie den Umzug fest planen. Sie bekommen ein kostenloses, schriftliches Festpreisangebot. Den Zuschuss beantragen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse und legen unser Angebot als Kostenvoranschlag bei. Den Umzugstermin stimmen wir mit Ihnen ab.

Kostenloses Festpreisangebot anfordern

Unverbindlich · Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa 8–18 Uhr

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Mo–Fr 7–20 Uhr · Sa 8–18 Uhr

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Umzug mit Pflegegrad: bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse möglich
Pflegegrad 1–5· Festpreis ohne Überraschungen· vollversichert· Mo–Sa für Sie da· persönlich begleitet· Pflegegrad 1–5· Festpreis ohne Überraschungen· vollversichert· Mo–Sa für Sie da· persönlich begleitet
4,7 ★ bei Google · Direktabrechnung mit der Pflegekasse

Zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug?
Bis zu 4.180 € Zuschuss sind möglich — den Umzug machen wir.

Umzugsunternehmen für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 (früher Pflegestufe). Ein Umzug in eine Wohnung, die die Pflege zu Hause erleichtert, kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Sie bekommen von uns ein Festpreisangebot in der Form, die Ihre Pflegekasse benötigt — nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

Bis zu 4.180 € Zuschuss möglich Pflegegrad 1–5 Direktabrechnung Festpreis Vollversichert
✓ Kostenlos & unverbindlich · Festpreisangebot für Ihre Kasse
Kostenlos zurückrufen lassen
Name & Nummer eintragen — der Inhaber meldet sich persönlich und bespricht mit Ihnen Umzug und Abrechnung über die Pflegekasse. Auch für Angehörige, die den Umzug organisieren.
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✓ Kostenlos✓ Festpreis✓ Unverbindlich

🔒 Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für Ihren persönlichen Rückruf.

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Sie sprechen direkt mit dem Inhaberpersönlich & direkt erreichbar, Mo–Sa
⭐ 4,7 Google-Bewertung
💶 Bis zu 4.180 € Zuschuss möglich (§ 40 SGB XI)
🏥 Direktabrechnung mit der Pflegekasse
🛡️ Vollversichert
Wann übernimmt die Pflegekasse die Umzugskosten?
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Umzug in eine barrierefreie oder ebenerdige Wohnung
✓
Umzug näher zu pflegenden Angehörigen
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Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Seniorenwohnung
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Bei jedem Pflegegrad (1–5) — auch alte „Pflegestufe“
Voraussetzung: Die neue Wohnung erleichtert die Pflege zu Hause — dann gilt der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Die Zustimmung der Pflegekasse muss vor dem Umzug vorliegen. Rufen Sie uns an, bevor Sie etwas organisieren: Sie erhalten ein Festpreisangebot, das Ihre Kasse direkt prüfen kann, und nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme — was die Pflegekasse darunter versteht

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Maßnahmen bezuschussen, die die Pflege in der eigenen Wohnung ermöglichen oder erheblich erleichtern. Ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann eine solche Maßnahme sein.

Bis zu 4.180 € je MaßnahmeDer Betrag ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 4 oder 5.
Die Kasse entscheidet vorabGrundlage ist das Festpreisangebot. Erst nach der Bewilligung wird umgezogen.
Mehrere PflegebedürftigeLeben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI. Ob und in welcher Höhe bezuschusst wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
💶
Bis zu 4.180 € Zuschuss möglichNach § 40 SGB XI kann die Pflegekasse den Umzug bezuschussen — in vielen Fällen deckt das den kompletten Umzug. Nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
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Angebot im KassenformatWir kennen die Anforderungen der Pflegekassen: Sie bekommen ein Festpreisangebot, das Ihre Kasse direkt prüfen kann.
🛡️
VollversichertAlle Möbel und Wertsachen sind während des gesamten Umzugs abgesichert.
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Ein fester AnsprechpartnerDer Inhaber begleitet Sie persönlich — vom ersten Gespräch bis zum letzten Karton.
Das sagen unsere Kunden
4,7
★★★★★
aus echten Google-Bewertungen
★★★★★

Guter Kontakt und Beratung. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich. Die Arbeiten wurden wie besprochen zur vollsten Zufriedenheit erledigt.

S
Sabine K.
Google-Rezension
✓ Google
Häufige Fragen zu Umzugskosten & Pflegekasse
Zahlt die Pflegekasse einen Umzug?
In vielen Fällen ja. Wenn der Umzug die Pflege zu Hause erleichtert — etwa in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu pflegenden Angehörigen — kann die Pflegekasse die Umzugskosten mit bis zu 4.180 € bezuschussen. Grundlage ist § 40 SGB XI („wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"). Die Entscheidung trifft die Kasse.
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Jede Maßnahme, die die Pflege in der Wohnung ermöglicht oder erheblich erleichtert — vom Umbau bis zum Umzug in eine besser geeignete Wohnung. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Umzugskosten?
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Das deckt in vielen Fällen den kompletten Umzug ab. Über die Höhe entscheidet Ihre Pflegekasse anhand des Angebots — das erstellen wir Ihnen kostenlos, ein Anruf genügt.
Gilt das bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Ja, die Kostenübernahme ist bei jedem Pflegegrad möglich — der Betrag ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 4 oder 5. Auch wer den Bescheid noch als „Pflegestufe" (z. B. Pflegestufe 2) kennt: Die alten Pflegestufen wurden in Pflegegrade überführt, der Anspruch bleibt.
Was braucht die Pflegekasse von mir?
Einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, Ihren Pflegegrad-Bescheid und ein Angebot des Umzugsunternehmens. Das Angebot erstellen wir kostenlos in der Form, die Ihre Kasse benötigt. Wichtig ist nur: Die Kasse muss vor dem Umzug zustimmen. Rufen Sie deshalb an, bevor Sie etwas organisieren.
Gibt es den Zuschuss auch beim Umzug ins Pflegeheim?
Der Zuschuss nach § 40 SGB XI ist für die Pflege zu Hause gedacht. Ein Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Seniorenwohnung kann bezuschusst werden. Ein Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim fällt in der Regel nicht unter diesen Zuschuss — rufen Sie an, wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall möglich ist. Die Haushaltsauflösung der alten Wohnung organisieren wir auf Wunsch mit.
Sprechen Sie direkt mit dem Inhaber.
Kostenlos & unverbindlich — wir melden uns schnellstmöglich zurück.