Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe
Bei Pflegegrad 1 bis 5 · zum Festpreis
Abrechnung mit Ihrer Kasse möglich
— oder Rückruf —
Für Sie selbst oder für Ihre Eltern – kostenlos und unverbindlich.
Am Telefon besprechen wir Ihren Umzug. Danach bekommen Sie Ihr Festpreisangebot schriftlich – so wissen Sie vorher, was der Umzug kostet.
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Die Pflegekasse kann einen Umzug bezuschussen, wenn die neue Wohnung die Pflege zu Hause erst möglich macht oder deutlich erleichtert — zum Beispiel ebenerdig statt vieler Treppen, barrierefrei oder wenn Sie zu Angehörigen ziehen, die Sie pflegen.
Dann kann der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten: bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei jedem Pflegegrad gleich. Wichtig: Beantragen Sie den Zuschuss möglichst vor dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
§ 40 Abs. 4 SGB XIStark Transporte und Umzüge ist ein privates Umzugsunternehmen — keine Pflegekasse und nicht in deren Auftrag tätig. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss bekommen, entscheidet allein Ihre Pflegekasse. Neutrale Beratung dazu bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
Kostenloses Festpreisangebot anfordern
Unverbindlich · Mo–Fr 7–20 Uhr, Sa 8–18 Uhr
📞 0176 61690330 Lieber Rückruf anfordern kontakt@starktransporte.comUmzugsunternehmen für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 (früher Pflegestufe). Ein Umzug in eine Wohnung, die die Pflege zu Hause erleichtert, kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI bezuschusst werden. Sie bekommen von uns ein Festpreisangebot in der Form, die Ihre Pflegekasse benötigt — nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit der Kasse ab.
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Maßnahmen bezuschussen, die die Pflege in der eigenen Wohnung ermöglichen oder erheblich erleichtern. Ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann eine solche Maßnahme sein.
Guter Kontakt und Beratung. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich. Die Arbeiten wurden wie besprochen zur vollsten Zufriedenheit erledigt.