Fragen & Antworten
Zahlt die Pflegekasse einen barrierefreien Badumbau?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Gilt das bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5?
Ja, der Zuschuss gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 in gleicher Höhe.
Können mehrere Maßnahmen im selben Haushalt beantragt werden?
Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt, nicht pauschal. Ob in Ihrer Situation mehrere Maßnahmen in Frage kommen, prüfen wir im Rahmen der Antragstellung.
Wer stellt den Antrag bei der Pflegekasse?
Wir bereiten den Antrag vor, Sie unterschreiben. Wir kennen die Anforderungen der gängigen Pflegekassen und koordinieren anschließend Planung und Umsetzung.
Was übernimmt Stark Transporte & Umzüge beim Badumbau?
Wir beraten Sie zur baulichen Umsetzung, übernehmen die Antragstellung und koordinieren die Ausführung – von der bodengleichen Dusche bis zum kompletten Badumbau.
Was kostet die Prüfung?
Nichts. Das Erstgespräch und die Prüfung Ihres Anspruchs sind kostenlos und unverbindlich.
Ich organisiere das für meine Mutter oder meinen Vater – geht das?
Ja. Sehr oft kümmern sich Angehörige um Antrag und Umbau. Sie sprechen mit uns, wir stimmen alles mit Ihnen ab.
Wo sind Sie tätig?
Unser Schwerpunkt liegt im Ruhrgebiet und in NRW, wir sind aber auch darüber hinaus tätig.
Wie erreiche ich Sie?
Telefonisch Mo–Fr 7–20 Uhr und Sa 8–18 Uhr, jederzeit per WhatsApp oder über das Rückruf-Formular unten. Außerhalb der Zeiten rufen wir am nächsten Werktag zurück.
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