Wer einen Pflegegrad hat, kann für einen barrierefreien Badumbau einen Zuschuss der Pflegekasse bekommen. Hier steht kurz und verständlich, worum es geht und was dafür nötig ist.
Der Zuschuss läuft unter dem Begriff „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Gemeint sind Umbauten in der Wohnung, die das Leben mit Pflegebedarf zu Hause erleichtern – ein barrierefreies Bad ist der häufigste Fall.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 in gleicher Höhe.
Ob und in welcher Höhe im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er vollständig ist.
Wir klären mit Ihnen, was Ihre Kasse benötigt und in welcher Reihenfolge Antrag und Umbau ablaufen.
Stark Transporte & Umzüge · Görlitzer Straße 13 · 45968 Gladbeck · Impressum Datenschutz