Stark Transporte · Umzug mit PflegegradUmzug in eine barrierefreie Wohnung — mit Zuschuss der Pflegekasse
Der Klassiker unter den geförderten Umzügen: raus aus der Wohnung mit Treppen, rein in ein Zuhause, das zur Pflege passt.
Wenn die bisherige Wohnung die Pflege erschwert, ist der Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung genau der Fall, für den der Zuschuss von bis zu 4.180 € gedacht ist (§ 40 SGB XI).
Typische Beispiele, bei denen die Kasse zahlt
- Aus dem 3. Stock ohne Aufzug in eine Parterre- oder Aufzugswohnung
- Aus der Wohnung mit enger Duschwanne in eine mit bodengleicher Dusche
- Näher zu den pflegenden Angehörigen, damit tägliche Hilfe möglich wird
- In betreutes Wohnen, wenn die Selbstversorgung schwerer fällt
Der Umzug gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüfen wir kostenlos — ein Anruf genügt.
Wichtig: Antrag vor dem Umzug stellen — am besten, bevor der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Wir bereiten alles vor und reichen es bei Ihrer Pflegekasse ein.