Stark Transporte · Umzug mit Pflegegrad

So funktioniert der Umzugs-Zuschuss der Pflegekasse

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme — einfach erklärt, ohne Behördendeutsch.

Die Pflegekasse fördert sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (§ 40 SGB XI). Dazu zählt auch ein Umzug — wenn die neue Wohnung die Pflege erleichtert oder erst möglich macht. Zum Beispiel der Wechsel aus dem 3. Stock ohne Aufzug in eine Parterrewohnung.

Die wichtigsten Fakten:
✓  Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme
✓  Gilt für alle Pflegegrade (1–5)
✓  Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.720 €
✓  Bei allen gesetzlichen Pflegekassen

In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug

  1. Anrufen & prüfen lassen. Wir klären kostenlos, ob Ihr Umzug förderfähig ist.
  2. Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse — mit Begründung und Kostenvoranschlag.
  3. Genehmigung abwarten. Erst dann wird umgezogen — das ist wichtig für den Zuschuss.
  4. Umzug & direkte Abrechnung. Wir rechnen den Zuschuss direkt mit der Kasse ab.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag wird in der Regel abgelehnt. Rufen Sie deshalb an, bevor Sie etwas organisieren.
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