Die Pflegekasse fördert sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ (§ 40 SGB XI). Dazu zählt auch ein Umzug — wenn die neue Wohnung die Pflege erleichtert oder erst möglich macht. Zum Beispiel der Wechsel aus dem 3. Stock ohne Aufzug in eine Parterrewohnung.
Die wichtigsten Fakten:
✓ Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme
✓ Gilt für alle Pflegegrade (1–5)
✓ Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.720 €
✓ Bei allen gesetzlichen Pflegekassen
In 4 Schritten zum bezuschussten Umzug
- Anrufen & prüfen lassen. Wir klären kostenlos, ob Ihr Umzug förderfähig ist.
- Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse — mit Begründung und Kostenvoranschlag.
- Genehmigung abwarten. Erst dann wird umgezogen — das ist wichtig für den Zuschuss.
- Umzug & direkte Abrechnung. Wir rechnen den Zuschuss direkt mit der Kasse ab.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag wird in der Regel abgelehnt. Rufen Sie deshalb an, bevor Sie etwas organisieren.