Die Antworten, die uns am Telefon am häufigsten gefragt werden.
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € erhöhen.
Nein. Wir rechnen den genehmigten Zuschuss direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Liegt der Umzug über dem Zuschuss, nennen wir Ihnen den Eigenanteil vorher als Festpreis — keine Überraschungen.
Ja. Der Zuschuss gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Entscheidend ist, dass der Umzug die Pflege oder die selbstständige Lebensführung verbessert.
Bei allen gesetzlichen Pflegekassen — AOK, Barmer, TK, DAK und allen anderen. Die Pflegekasse gehört immer zu Ihrer Krankenkasse.
Das ist je nach Kasse unterschiedlich — meist einige Wochen. Deshalb gilt: früh anrufen, wir reichen den Antrag sofort ein und haken bei der Kasse nach.
In der Regel die Kosten des Umzugs selbst — also Transport, Umzugshelfer, Verpackung. Was in Ihrem Fall anerkannt wird, klären wir mit Ihrer Kasse.
Dann prüfen wir die Begründung — oft fehlt nur eine Unterlage, und ein Widerspruch lohnt sich. Auch dabei unterstützen wir Sie.