Stark Transporte · Umzug mit Pflegegrad

Wann zahlt die Pflegekasse den Umzug? Die Voraussetzungen

Drei Bedingungen entscheiden — und alle drei prüfen wir kostenlos für Sie.

Die 3 Voraussetzungen für den Zuschuss

  1. Ein Pflegegrad liegt vor. Schon Pflegegrad 1 genügt — es muss nicht Pflegegrad 4 oder 5 sein.
  2. Der Umzug verbessert die Pflegesituation. Die neue Wohnung macht die Pflege möglich, leichter oder stellt die selbstständige Lebensführung wieder her — z. B. barrierefrei, näher zur Familie, betreutes Wohnen oder Pflegeheim.
  3. Der Antrag wird vor dem Umzug gestellt. Die Kasse muss vorher zustimmen — nachträglich wird meist abgelehnt.

Was hilft bei der Genehmigung?

  • Eine ärztliche Empfehlung oder Einschätzung des Pflegedienstes
  • Eine klare Begründung, warum die alte Wohnung nicht mehr geeignet ist
  • Ein Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens — den erstellen wir
Sie müssen davon nichts selbst formulieren. Wir stellen die Unterlagen zusammen, schreiben die Begründung und reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein — egal bei welcher Kasse Sie versichert sind.
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