Die 3 Voraussetzungen für den Zuschuss
- Ein Pflegegrad liegt vor. Schon Pflegegrad 1 genügt — es muss nicht Pflegegrad 4 oder 5 sein.
- Der Umzug verbessert die Pflegesituation. Die neue Wohnung macht die Pflege möglich, leichter oder stellt die selbstständige Lebensführung wieder her — z. B. barrierefrei, näher zur Familie, betreutes Wohnen oder Pflegeheim.
- Der Antrag wird vor dem Umzug gestellt. Die Kasse muss vorher zustimmen — nachträglich wird meist abgelehnt.
Was hilft bei der Genehmigung?
- Eine ärztliche Empfehlung oder Einschätzung des Pflegedienstes
- Eine klare Begründung, warum die alte Wohnung nicht mehr geeignet ist
- Ein Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens — den erstellen wir
Sie müssen davon nichts selbst formulieren. Wir stellen die Unterlagen zusammen, schreiben die Begründung und reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein — egal bei welcher Kasse Sie versichert sind.