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Umzug über Jobcenter oder Sozialamt

Umzug mit Kostenträger — wir kennen den Weg.

Wir erstellen Ihr Angebot in der Form, die das Amt verlangt. Wird der Umzug bewilligt, rechnen wir direkt mit dem Träger ab.

SGB II & SGB XII Amtskonformes Angebot
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Mo–Fr 07:00–20:00 · Sa 08:00–18:00 · Anruf zum Tarif Ihres Anbieters

Angebot in Amtsform
Haftung nach §§ 451 ff. HGB
Besichtigung kostenlos
Wer entscheidet über die Kosten?

Über die Übernahme Ihrer Umzugskosten entscheidet allein Ihr Jobcenter oder Sozialamt — nicht wir. Was wir tun: Wir erstellen Ihnen ein Angebot mit allen Angaben, die das Amt für die Kostenzusicherung braucht, und beantworten Rückfragen Ihres Sachbearbeiters. Liegt die Zusicherung vor, rechnen wir nach dem Umzug direkt mit dem Träger ab, soweit er das zulässt.

Ablauf

In drei Schritten

Wichtig: Die Kostenzusicherung muss vor dem Umzug beantragt werden. Wird sie erst danach beantragt, lehnen die Ämter in der Regel ab.

1

Angebot

Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video. Danach erhalten Sie zeitnah ein Angebot mit allen Einzelpositionen, die das Amt sehen will.

2

Antrag beim Amt

Sie legen das Angebot vor und beantragen die Kostenzusicherung. Bei Rückfragen Ihres Sachbearbeiters liefern wir die Unterlagen nach.

3

Umzug & Abrechnung

Wir packen, transportieren und bauen auf. Abgerechnet wird per Abtretungserklärung direkt mit dem Amt.

Leistungen

Alles aus einer Hand

🏛️

Angebot für das Amt

Einzelpositionen, Stundensätze, Material und Transport — in der Form, die Jobcenter und Sozialämter verlangen.

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📦

Kompletter Umzug

Packen, Möbel ab- und aufbauen, transportieren. Auf Wunsch mit Halteverbotszone.

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🏥

Kranken- & Pflegekasse

Auch Kranken-, Pflegekasse und Rentenversicherung kommen je nach Situation als Kostenträger in Frage.

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🧹

Entrümpelung

Alte Wohnung muss besenrein übergeben werden? Wir räumen und entsorgen fachgerecht.

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Warum wir

Worauf Sie sich verlassen können

Wir kennen die FormalienUnsere Angebote enthalten von vornherein die Angaben, nach denen die Ämter sonst nachfragen.
Keine VorkasseLiegt die Zusicherung vor, rechnen wir mit dem Amt ab — Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.
Ein AnsprechpartnerHerr Sever — vom ersten Gespräch bis zum letzten Karton.

Im Ruhrgebiet und Kreis Recklinghausen

Gladbeck Recklinghausen Herne Gelsenkirchen Bottrop Essen Oberhausen Duisburg Marl Dorsten Datteln Haltern am See Mülheim a. d. Ruhr
Ihr Ort nicht dabei? 0176 61690330
Kundenstimmen

Was Kunden schreiben

Auswahl öffentlicher Google-Rezensionen, von uns zusammengestellt, ohne eigene Echtheitsprüfung. Vollständige Liste im Google-Unternehmensprofil.

Sehr empfehlenswert! Die Mitarbeiter sind sympathisch und freundlich, und der Prozess lief schnell und ordentlich.

Huu Ken N.

Termine wurden eingehalten, die Ware kam pünktlich und unbeschädigt an. Absolut empfehlenswert, gerne wieder!

Melanie L.

Professionell, zuverlässig und freundlich. Alles wurde wie vereinbart umgesetzt. Klare Weiterempfehlung!

Mervan K.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Das entscheidet allein Ihr Jobcenter oder Sozialamt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Umzug notwendig ist und Sie die Kostenzusicherung vor dem Umzug beantragen. Wir erstellen Ihnen das Angebot in der Form, die das Amt dafür verlangt.
Die schriftliche Zusage Ihres Leistungsträgers, die Umzugskosten zu übernehmen. Sie müssen sie vor dem Umzug beantragen — wird erst danach beantragt, lehnen die Ämter in der Regel ab.
Liegt die Kostenzusicherung vor, rechnen wir nach dem Umzug direkt mit dem Amt ab, soweit der Träger das zulässt. Sie zahlen dann nichts aus eigener Tasche. Ohne Zusicherung ist der Auftrag ein normaler Privatumzug.
Wir haften nach den §§ 451 ff. HGB — derzeit mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Dazu bestehen unsere Betriebs- und Transporthaftpflichtversicherung. Für wertvolle Einzelstücke besprechen wir eine erweiterte Deckung.

Angebot fürs Amt anfragen

Stark Transporte und Umzüge · Görlitzer Str. 13 · 45968 Gladbeck 0176 61690330 · kontakt@starktransporte.com Mo–Fr 07:00–20:00 · Sa 08:00–18:00